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Was ist ein Convent?

26.05.2009 Autor: André Bräkling

Convent (auch Konvent) von lat. convenire “sich einfinden, zusammenkommen”

Convente sind die einzigen Veranstaltungen unseres Semesterprogramms, zu denen Gäste nicht zugelassen sind. Schon alleine aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass hier einmal etwas näher auf sie eingegangen wird.

Seit der Entstehung der frühsten Formen von Studentenverbindungen gegen Ende des 18. Jahrhunderts strebten diese nach demokratischen Strukturen. Natürlich wurde dieses Streben im Inneren der Verbindungen gelebt, woraus das Conventsprinzip, das eine basisdemokratische Organisation der Verbindungen vorschreibt, entstand.

Auch Marchia ist auf diese Weise organisiert. Letztlich sind unsere Convente nichts anderes als unsere Mitgliederversammlungen, also die beratenden und beschließenden Gremien der Verbindung. Es gibt verschiedene Formen des Conventes, die sich in ihren Aufgaben und auch in der Vergabe des Stimmrechtes unterscheiden:

Verfassung der KDStV Marchia (Breslau) zu Aachen im CV

Verfassung der KDStV Marchia (Breslau) zu Aachen im CV

Allgemeiner Convent (AC)
Der AC ist ein Convent der Aktivitas. Er ist insbesondere für finanzielle Angelegenheiten der Aktivitas, unsere Veranstaltungen betreffende Themen, hochschulpolitische Fragen und alle Angelegenheiten des Verbindungslebens, sofern diese nicht in die Zuständigkeit des BC oder CC fallen, zuständig. Alle Mitglieder der Verbindung sind stimmberechtigt.

Burschenconvent (BC)
Auch der BC ist ein Convent der Aktivitas. Er ist zuständig für alle die Mitgliedschaft betreffenden Themen, z.B. Aufnahme und Beenden der Mitgliedschaft, Änderung des Mitgliedsstatus oder Ausprache von Empfehlungen zur Ernennung von Ehrenmitgliedern. Außerdem wählt und dechargiert bzw. entlastet er die Chargen und Amtsträger der Aktivitas, zudem wird auf dem BC in persönlichen Angelegenheiten verhandelt. Stimmberechtigt sind alle vollwertigen (also geburschten) Mitglieder außer Füxe, die jedoch Mitspracherecht haben.

Altherrenconvent (AHC)
Der AHC ist das Äquivalent der Altherrenschaft zum AC und BC. Teilnahmeberechtigt sind unsere Alten Herren und der Senior der Aktivitas. Stimmrecht haben jedoch nur unsere Alten Herren. Er findet einmal im Semester zum Stiftungs- bzw. Winterfest statt.

Cumulativconvent (CC)
Der CC ist die Versammlung aller Mitglieder der Verbindung und damit ihr oberstes Entscheidungsgremium. Er ist unter anderem für Änderungen an Geschäftsordnung oder Satzung, Aufnahme von Ehrenmitgliedern, Wiederaufnahme ausgeschiedener Mitglieder und Aufhebung von Beschlüssen des AC, BC oder AHC zuständig. Teilnahme- und damit auch Mitspracheberechtigt sind alle Mitglieder der Verbindung, Stimmrecht haben aber nur geburschte Mitglieder. Er findet einmal im Semester zum Stiftungs- bzw. Winterfest statt.

Antrittsconvent
Der Antrittsconvent findet zu Beginn des Semesters statt und umfasst AC und BC. Auf dem AC stellen die Chargen ihre Planungen für das Semester vor.

Mittelconvent
Im Wintersemester finden in der Regel zwei, im Sommersemester ein Mittelconvent statt. Auch die Mittelconvente umfassen AC und BC. Sie dienen insbesondere zur Vorstellung von Zwischenberichten und zur Äußerung von Lob und Kritik.

Wahlconvent
Der Wahlconvent ist eine Sonderform des BC und hat eine festgelegte Tagesordnung. Er hat einzig und alleine den Zweck, die Chargen und Amtsträger für das nächste Semester zu wählen. Meist findet er kurz vor dem Stiftungs- bzw. Winterfest statt, damit der kommende Vorstand auf dem bevorstehenden CC vorgestellt werden kann.

Abschlussconvent
Der Abschlussconvent besteht wieder aus AC und BC und findet gegen Ende des Semesters statt. Hauptsächlich behandelt er die Abschlussberichte und die Dechargierungen bzw. Entlastungen der Chargen und Amtsträger.

Alle Convente unterliegen dem sogenannten Conventsgeheimnis. Das bedeutet, dass sowohl Verlauf als auch Ergebnisse der Verhandlungen nicht öffentlich sind. Aus diesem Grund sind auch keine Gäste zu den Conventen zugelassen.

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